Warum es zur Feuernacht kommen musste – warum kein weiteres Warten auf „friedliche Mittel“ mehr möglich war!
In der rückblickenden Diskussion um den Südtiroler Freiheitskampf, der mit der Feuernacht des 11. auf den 12. Juni 1961 eingeleitet wurde, tauchen zwangsläufig in der Diskussion folgende
Fragen
auf:
* Warum konnte das Ziel, die Weltöffentlichkeit auf das Unrecht aufmerksam zu machen, nicht durch gewaltfreie Demonstrationen erreicht werden?
Antwort: Weil Südtirol in den Sechzigerjahren über keine großen unkontrollierbaren Ballungszentren verfügt, in denen eine Untergrundbewegung friedliche aber politisch wirksame Massenbewegungen hätte organisieren können.
Südtirol ist kleinräumig strukturiert und durch die Carabinieri leicht überwachbar. Diese führen in den Sechzigerjahren – seit der Faschistenzeit – in allen Ortschaften Aufzeichnungen über die politischen Gesinnungen sogar einzelner Personen und Familien. Zudem überspannt ein Netz von Spitzeln das Land.
Das ganze Land wird durch polizeilichen Terror faschistischen Zuschnittes geduckt gehalten. Die Justiz agiert mit der Hilfe immer gültiger Polit-Paragraphen des alten faschistischen Strafgesetzbuches – ein Unikum in Europa!
Angezeigt oder sogar eingesperrt wird bei jedem Anlass:
* Hissen der verbotenen Tiroler Fahne,
* Streichen von Fensterläden in den traditionellen Farben Rot-Weiß-Rot,
* Tragen der verbotenen Schützentracht,
*Zusammenstehen auf einem öffentlichen Platz und damit „Abhalten einer verbotenen Kundgebung“.
Die von der SVP angemeldete große Kundgebung des Jahres 1957 ist zuerst für Bozen angemeldet und wird erst nach langem Hin und Her und mehrfachen Verboten auf der weit entfernten Burg Sigmundskron genehmigt. Der Weg nach Bozen ist vorsichtshalber durch massiven Militäraufmarsch gesperrt. Trotz dieser „Entschärfung“ der Kundgebung fällt der aus römischer Sicht zu nachgiebige Polizeichef (Quästor) Renato Mazzoni in Ungnade, wird nach Treviso strafversetzt und begeht schließlich 1959 aus seelischer Depression Selbstmord.
In Südtirol wird die Repression wieder verschärft. Als am 20. Februar 1960 nach der Messe in der Bozner Pfarrkirche vor dem Denkmal des Freiheitskämpfers von 1809, Peter Mayr, ein Kranz niedergelegt und das Andreas-Hofer-Lied angestimmt wird, dreschen Carabinieri der Einsatzgruppe „Celere“ mit schweren Knüppeln auf die Kirchgänger ein. Einige werden verhaftet, in Ketten gelegt und vom Gericht als „Unruhestifter“ zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Der Vorfall geht als „Knüppelsonntag“ in die Geschichte ein.
Es ist der Staat selbst, der damals das Sicherheitsventil gewaltfreier Kundgebungen und zivilen Widerstandes blockiert und damit die Explosion des Druckkessels Südtirol herbei führt.
* Warum konnte nicht zugewartet werden, bis zu einem geeigneten Zeitpunkt eine friedliche Lösung hätte erreicht werden können?
Diese Frage möge der Leser anhand der nachstehenden Dokumentation selbst beantworten:
Das Ziel der römischen Politik: Die 51 Prozent-Lösung
Seit Kriegsende zielt die Politik aller römischen Regierungen darauf ab, die italienische Volksgruppe zahlenmäßig über die 50 Prozent-Marke zu heben.
Erreicht werden soll dieses Ziel über eine geförderte Zuwanderung von Italienern bei gleichzeitiger Diskriminierung der Südtiroler bei Arbeits- und Wohnungsvergaben. So werden junge Südtiroler zur Abwanderung ins Ausland gezwungen.
Der Zeitdruck: Das drohende Ausbürgerungs-Gesetz
Die erste Drohung:
Die machtvolle Volkskundgebung von Sigmundskron im Jahre 1957 hat der italienischen Regierungspolitik nicht die Augen geöffnet. Ganz im Gegenteil. Es wird nun ein Plan ersonnen, die Bevölkerung endgültig knebeln, mundtot machen und „Unruhestifter“ aus dem Land werfen zu können.
Am 25. November 1959 beschuldigt die Zeitung „L’Adige“, das offizielle Trentiner Organ der Regierungspartei „Democrazia Cristiana“, in einem Artikel die Südtiroler, durch ihre Forderungen nach einer Landesautonomie den Pariser Vertrag verletzt zu haben. Da die meisten Südtiroler aufgrund dieses Vertrages als ehemalige Deutschland-Optanten die italienische Staatsbürgerschaft zurückerhalten hätten, könne die Regierung gegen sie mit Sanktionen vorgehen, meint das regierungsnahe DC-Parteiblatt.
Gesetzesvorlage im Senat – Gummiparagraf zur Ausbürgerung Missliebiger
Am 6. Februar 1961 bringen einige italienische Senatoren einen Gesetzesentwurf für ein Ausbürgerungsgesetz unter dem Titel „Zur Ausbürgerung italienischer Staatsbürger, die sich der Republik gegenüber untreu verhalten“ im römischen Senat ein, welches den willkürlichen Entzug der Staatsbürgerschaft von Südtirolern auf dem Verwaltungsweg ermöglichen soll. Dieses Gesetz soll alle ehemaligen Optanten betreffen und somit den überwiegenden Teil der erwachsenen Bevölkerung, die seinerzeit zu rund 86 Prozent für Deutschland optiert hatte.
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass jedem ehemaligen Optanten die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden könne, wenn dieser „Tätigkeiten ausübt, die mit den Treuepflichten gegenüber der Republik und ihren Einrichtungen unvereinbar sind.“ Das ist ein willkürlich anwendbarer Gummiparagraf.
Die regierungsnahe römische Tageszeitung „Il Tempo“ schreibt, daß bereits die Ausweisung von lediglich 10.000 „nazistischen Agitatoren“ die Ruhe in Südtirol wieder herstellen würde. Eine Massenvertreibung von 200.000 deutschen Südtirolern sei gar nicht notwendig.
Außenminister Dr. Kreisky: „Ist das Gesetz einmal da, ist es schon zu spät!“
Am 8. Mai 1961 findet im österreichischen Bundeskanzleramt eine Südtirol-Krisensitzung statt, an der auch der Südtiroler Landeshauptmann Dr. Silvius Magnago zusammen mit anderen Südtiroler Politikern teilnimmt. Außenminister Dr. Bruno Kreisky erklärt:
„Ist das Gesetz einmal da, ist es schon zu spät!“ Dann betont er „den Ernst dieser Frage“ und erklärt, er halte dies „für ein furchtbar gefährliches Gesetz“, durch welches Italien die Südtiroler „recht- und staatenlos“ machen könne. „Kein Mensch wird dann noch versuchen, Funktionär zu werden. Ich halte dies auch für einen Verstoß gegen die Menschenrechte und bin der Meinung, dass man sich dies nicht gefallen lassen kann.“
Südtiroler Politiker bereits eingeschüchtert
Der Südtiroler Abgeordnete zum römischen Senat, Dr. Karl Tinzl, hat bereits zu diesem Zeitpunkt Angst. In dem Protokoll der Sitzung heißt es: „Senator Tinzl ersucht, diese Angelegenheit bei den Klagenfurter Verhandlungen so zur Sprache zu bringen, dass der Verdacht der Informierung nicht auf die Südtiroler Vertreter fällt.“
Der Südtiroler Landesrat Dr. Alfons Benedikter erklärt: „Die Sache ist derart ernst, dass sie, unabhängig von den Autonomieverhandlungen, Gegenstand weiterer Verhandlungen sein müsste.“
Der österreichische Außenminister wünscht, dass die Vertreter Südtirols bei den kommenden Klagenfurter Verhandlungen in Klagenfurt anwesend sein sollen, um der österreichischen Verhandlungsdelegation für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Für die Südtiroler Politiker ist das aber laut Dr. Magnago gefährlich: „Die Lage in Südtirol ist durch die Absicht der italienischen Regierung, unsere Leute recht- und staatenlos zu machen, derart gespannt, dass wir natürlich versuchen wollen, uns nicht so sehr in den Vordergrund zu drängen.“
Magnago begründet seine Vorsicht: Sie müssen verstehen, dass wir auf Grund der letzten Vorkommnisse sehr vorsichtig geworden sind. Nur zu schnell würde man uns vorwerfen, dass wir uns einer ausländischen Macht zur Verfügung stellen.“
Die Südtiroler, sagt Magnago, würden es vorziehen, sich nicht in Klagenfurt vor italienischen Augen blicken zu lassen, sie könnten jedoch an einem anderen Ort Kärntens oder Osttirols zur Verfügung stehen.
Bevor also das Gesetz noch überhaupt endgültig in der römischen Abgeordnetenkammer beschlossen ist, sind die Südtiroler Spitzenpolitiker bereits mehr als eingeschüchtert. Das Protokoll vermerkt, dass Außenminister Dr. Kreisky „betont, dass er mit seinem Vorschlag nicht die Absicht hatte, Menschen zu gefährden, und um auf den Vorschlag des Vorredners einzugehen, meint er, dass wir auch mit Villach oder einem anderen Ort einverstanden wären.“ (Siehe: „Protokoll über die Südtirol-Besprechung im Bundeskanzleramt am 8. Mai 1961“, abgedruckt in: Rolf Steininger (Hrsg.): „Akten zur Südtirol-Politik 1959 – 1969“, Bd.3, Erster Halbband 1961, Innsbruck-Wien-Bozen 2007, S. 259 ff)
In einem weiteren „Kurzprotokoll“ über diese Besprechung werden noch einige weitere Einzelheiten genannt. Magnago bittet angesichts der von dem künftigen Ausbürgerungsgesetz ausgehenden Gefahr darum, der Öffentlichkeit nichts über eine Teilnahme der Südtiroler Politiker an dieser Besprechung mitzuteilen, „damit bei Rückreise den Südtirolern keine Schwierigkeiten entstehen … und betont, dass die Teilnehmer wegen antinationaler Tätigkeit bestraft werden könnten.“ (Siehe: „Südtirolbesprechung in Wien, Kurzprotokoll über die am 8. Mai 1961 in Wien stattgefundene Sitzung“, abgedruckt in: Rolf Steininger (Hrsg.): „Akten zur Südtirol-Politik 1959 – 1969“, Bd.3, Erster Halbband 1961, Innsbruck-Wien-Bozen 2007, S. 270 ff)
Bozen: Besorgnis und Angst in der SVP-Landesleitung
Am 15. Mai 1961 tagt in Bozen die Landesleitung der „Südtiroler Volkspartei“ und befasst sich auch mit dem geplanten Ausbürgerungsgesetz. Ein Leitungsmitglied hofft, dass Rom es nicht wirklich ernst meint und die Gesetzesvorlage nur als Druckmittel verwenden wolle. Der Landtagsabgeordnete Dr. Alfons Benedikter widerspricht und erklärt, dass es sich hier um die „schwerwiegendste Bestimmung“ aller italienischen Maßnahmen der letzten Zeit handle. „Es muss alles in Bewegung gesetzt werden“, sagt Benedikter, „um die Sache zu verhindern. Ich bin auch der Ansicht, dass es für die Südtiroler Politiker keine produktive Arbeit mehr gibt, wenn dieses Damokles-Schwert über jedem schwebt. Es wäre dann so, dass nur mehr diejenigen frei sprechen können, die die Staatsbürgerschaft nicht im Wege der Rückoptionen bekommen haben. Der Senat hat dieses Gesetz genehmigt und es müsste erreicht werden, dass das Gesetz in der Kammer nicht durchgeht.“
Der Landeshauptmann Dr. Magnago sieht auch Handlungsbedarf gegeben: „Bevor das Gesetz in die Kammer geht, muss von uns aus eine Aktion gestartet werden.“ (Protokoll der Sitzung der SVP-Parteileitung in Bozen vom 15. Mai 1961, Südtiroler Landesarchiv, SVP-Akten)
Rom vergibt die letzte Chance auf eine friedliche Regelung – Die Verhandlungen in Klagenfurt scheitern
Am 25. Mai 1961 bringt Außenminister Kreisky bei den Südtirol-Verhandlungen in Klagenfurt neben den Autonomie-Forderungen der Südtiroler auch das geplante Ausbürgerungs-Gesetz zur Sprache und sagt dem italienischen Außenminister Segni ins Gesicht: „Die Erregung innerhalb der österreichischen und der Südtiroler Bevölkerung würde geradezu unvorstellbare Ausmaße annehmen, wenn dieses Gesetz tatsächlich beschlossen würde. Das würde bedeuten, dass Südtirolern die italienische Staatsbürgerschaft durch einen bloßen Verwaltungsakt entzogen werden könnte. Ich sage Ihnen schon heute, dass das die tragischsten Konsequenzen haben müsste … Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, entsteht eine sehr ernste Situation … Ich sage Ihnen aber allen Ernstes, wenn dieses Gesetz zustande kommt, gibt es kein Verhandeln mehr.“
Segni erwidert darauf ausweichend, dass für diese Frage nicht er als Außenminister zuständig sei, sondern der italienische Innenminister. Er glaube auch nicht, „dass das Gesetz als Repressalie gegen Südtiroler gedacht ist.“ Er werde aber „mit größter Aufmerksamkeit die Sache verfolgen“. Auf irgendeine Festlegung in der Sache selbst lässt sich Segni nicht ein. (Siehe: Wortprotokoll der österreichisch-italienischen Verhandlungen in Klagenfurt am 25. Mai 1961, abgedruckt bei Steininger a. a. O., S. 324 ff)
Die Verhandlungen scheitern noch am selben Tag, weil die italienische Seite zudem auch nicht bereit ist, über eine Abänderung des bestehenden unzulänglichen Autonomiestatuts zu sprechen. Die italienische Seite erklärt, dass lediglich unwesentliche Zugeständnisse durch ein Regionalratsgesetz der Region „Trentino-Alto Adige“ denkbar seien. (Ein Regionalgesetz ist allerdings jederzeit wieder abänderbar.) Kompetenzerweiterungen zugunsten der „Provinz Bozen“ durch Staatsgesetz oder gar Verfassungsbestimmungen seien jedoch undenkbar, weil einer solchen Lösung das italienische Parlament nie zustimmen werde. (Wortprotokoll, a. a. O. S. 324 ff)
Die Situation duldete keinen Aufschub mehr – Der große Schlag der Feuernacht
In dieser Situation beschließt der BAS in einer Beratung im schweizerischen Zernez am 1. Juni 1961den großen Schlag der „Feuernacht“ anstelle der bisherigen „Nadelstiche“ einzelner Anschläge. Man sieht keinen anderen Ausweg.
Die Situation duldet aber auch keinen Aufschub mehr. Das geplante Ausbürgerungsgesetz ist nur einer der Gründe, aus denen heraus der BAS handeln muß. Dieses italienische Regierungsvorhaben macht aber deutlich, dass keine Zeit mehr verloren werden darf, um die Weltöffentlichkeit auf das Unhaltbare der Situation aufmerksam zu machen.
Der große Schlag der Feuernacht löst nun eine Reihe von Ereignissen aus: Rom reagiert auf die Anschläge mit Härte und mit unglaublichen Methoden des Terrors und der Folter. Die Welt blickt geschockt auf Südtirol. Bald werden auch erste Nachrichten über die Folterungen wehrloser politischer Häftlinge bekannt.
Parallel zu den Repressionsmaßnahmen macht Rom aber nun ein direktes Autonomie-Verhandlungsangebot an die Südtiroler Volkspartei.
Der Freiheitskampf erzwingt eine politische Lösung
Eine politische Verhandlungslösung ist nicht mehr zu umgehen. Die westliche Welt erwartet von Italien, dass endlich vernünftige Maßnahmen gesetzt werden, um diesen Unruheherd in einem Kerngebiet des westlichen Verteidigungsbündnisses zu befrieden.
Nachdem noch am 4. Juli 1961 die langwierigen Autonomieverhandlungen zwischen Österreich und Italien angesichts der Halsstarrigkeit Roms mit einer österreichischen Verbalnote als völlig ergebnislos für beendet erklärt werden muss, ist bald darauf unter dem Druck der Anschläge Bewegung in die Sache geraten. Der italienische Innenminister Scelba hat direkte Verhandlungen mit der Südtiroler Volkspartei (SVP) begonnen und eine eigene Verhandlungskommission, die sogenannte 19er Kommission, welcher auch der SVP-Obmann Magnago angehört, für die Suche nach einer Autonomielösung eingerichtet.
In einer als „geheim“ klassifizierten Denkschrift für die Nordtiroler Landesregierung und die österreichische Bundesregierung hält die Leiterin der Südtirolabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung, Frau Dr. Viktoria Stadlmayer, am 18. August 1961, unmittelbar nach den Anschlagserien des Juni und des Juli 1961, Sensationelles fest: Von der Seite der italienischen Regierung her „scheint nun die Bereitschaft zu bestehen, mit den Südtirolern nicht nur ad hoc über einzelne Punkte ihrer Forderungen zu verhandeln, sondern in dauerndem Kontakt mit ihnen Streitpunkte auszuschalten. Dies beweist…, dass Rom die jüngsten Vorgänge in Südtirol wesentlich ernster nimmt, als die italienische Presse vorgibt und dass sich Rom klar ist, dass mit den Massenverhaftungen der Widerstand keineswegs zerschlagen ist, sondern dadurch geradezu erst potenziert werden und sich auf Kreise ausdehnen könnte, die ihn bisher abgelehnt haben.“ (Denkschrift Viktoria Stadlmayer vom 18. 8. 1961, Tiroler Landesarchiv, Referat S, 1961)
Der Widerstand hat internationalen Druck auf Rom ausgelöst
Auch in den USA haben die Südtiroler Widerstandshandlungen Alarmstimmung und diplomatischen Druck auf Rom ausgelöst, die Südtirolfrage politisch zu lösen und wieder Ruhe in einer geopolitischen Schlüsselzone des NATO-Bündnisses einkehren zu lassen.
Der „Kalte Krieg“ ist auf seinem Höhepunkt angelangt und kann jederzeit in einen „Heißen Krieg“ umschlagen. 1961 wird die Berliner Mauer gebaut und im Jahr 1962 wird die Welt mit der Kuba-Krise knapp am Dritten Weltkrieg mit dem möglichen Einsatz von Atomwaffen vorbei gehen. Im Falle eines Konfliktes mit dem Ostblock ist für die NATO der Verbindungsweg über den Brenner in den italienischen Raum unverzichtbar. Hier will man keinen Unruheherd womöglich mit Partisanentätigkeit haben.
Am 29. August 1961 berichtet der ständige Vertreter Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York, Franz Matsch, dass ihm der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, Adlai Stevenson, Folgendes erklärt habe: „Er habe in Rom Herrn Fanfani (Anm.: ital. Ministerpräsident) und Herrn Segni (Anm.: ital. Außenminister) versucht klarzumachen, dass seiner persönlichen Meinung nach eine Lösung dieses einem europäischen Konzept im Wege stehenden Problems nur durch radikale entgegenkommende Maßnahmen und nicht mit halben Mitteln erzielt werden könnte, so wie er in der tunesischen Frage den Franzosen in Paris geraten habe, Bizerta zu räumen.“ (Franz Matsch (New York) an Bruno Kreisky (Wien), Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten, II-pol, Südtirol 2 B/A Zl 30.548-Pol/61)
Natürlich hat die italienische Regierung den politischen Druck, der auf sie ausübt wurde, um endlich zu einer politischen Lösung zu gelangen, nie zugegeben. So etwas wird aber keine Regierung je öffentlich zugeben und es auch ihren Akten nicht anvertrauen.
Kreisky benützt die Anschläge argumentativ als Druckmittel
Auch der österreichische Außenminister Bruno Kreisky benützt die Anschläge in Südtirol als Druckmittel, indem er beispielsweise am 6. September 1961 gegenüber James Bowker von der Britischen Botschaft in Wien erklärt, dass er sicher sei, „dass die neue terroristische Aktivität in Südtirol in einem viel größeren und wilderen Maßstab, als bisher stattgefunden, geplant gewesen sei, und dass es sehr ernste Probleme geben würde, wenn nicht innerhalb der nächsten zwei Monate eine Regelung gefunden werden könne.“ („Dr. Kreisky was certain that new terrorist activity was being planned in the South Tyrol on a much bigger and more savage scale than what had already taken place, and that unless some settlement were reached within the next two months there would be very serious trouble.”) (Bericht von James Bowker (Wien) an Evelyn Shuckburgh (Foreign Office in London) vom 11. 9. 1961, Public Records Office, FO 371/160674)
Bekanntlich hat Österreich damals vor der UNO eine Resolution mit einem Verhandlungsauftrag an die Streitparteien erreicht. Auch das hat den internationalen Druck auf Italien noch erhöht gehabt. In einem erläuternden Memorandum an die Vereinten Nationen vom 15. 9. 1961 verweist Österreich ausdrücklich auf die Anschläge der Südtiroler Freiheitskämpfer, die eine politische Lösung unabdingbar machen würden. „Bedauerlicher Weise“, so heißt es in dem österreichischen Memorandum, hätten bislang die Verhandlungen „zu keinen konkreten Ergebnissen geführt … Mittlerweile hat sich die Situation an Ort und Stelle zugespitzt … In Hinblick auf die ergebnislosen Bemühungen, das Problem auf bilateraler Ebene zu lösen, und angesichts der gespannten Lage in Südtirol sieht sich die österreichische Bundesregierung als Vertragspartner des mehrfach genannten (Anm.: Pariser) Abkommens veranlasst und verpflichtet, die Behandlung der Frage auf der diesjährigen Generalversammlung zu beantragen.“ (Erläuterndes UNO-Memorandum Österreichs vom 15. 9. 1961, Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten, II-pol, Südtirol 2 B/A Zl 34.057-Pol/61)
Der Rest ist bekannt. Immer wieder, wenn die Verhandlungen und Beratungen in der Autonomiekommission, der aus 19 Mitgliedern bestehenden „19er Kommission“, ins Stocken geraten, tragen die Anschläge der Südtiroler Freiheitskämpfer dazu bei, dass Rom seine Obstruktionsrolle wieder aufgeben muss. Am Ende steht die „Paket-Autonomie-Lösung“, die im Jahre 1969 von der Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei (SVP) mit knapper Mehrheit angenommen wird.
Italien muss eine Autonomie gewähren: Pro forma bleibt die Region „Trentino-Südtirol“ zwar erhalten, jedoch erhält Südtirol als „Autonome Provinz Bozen“ eine weitgehende Landesautonomie. Die Attentatswelle hört damit auf. 1972 tritt das neue Autonomiestatut in Kraft.
Das Ausbürgerungsgesetz landet auf der Müllhalde der Geschichte
Zwar wird am 14. Juli 1961 noch der Entwurf des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes auf Antrag von Senatoren der „Democrazia Cristiana“ (DC) im Senat beschlossen. Es fehlt aber für das Inkrafttreten noch die Bestätigung durch die Abgeordnetenkammer. Und zu dieser wird es nie kommen!
Es ist jedoch klar, dass Rom nicht mit der SVP verhandeln und gleichzeitig ein Ausbürgerungsgesetz beschließen kann. Zudem blickt die Welt nach Südtirol und Rom kann es sich nun kaum mehr leisten, ein Ausbürgerungs- und Vertreibungsgesetz faschistischen Zuschnittes in Kraft treten zu lassen. Das Gesetz landet daher still und leise auf der Müllhalde der Geschichte.
Das allein ist schon die Rechtfertigung für den Freiheitskampf und die Begründung dafür, warum nicht länger gewartet und auf mildere Mittel gehofft werden konnte.
Ohne den Freiheitskampf wäre ein formalrechtlich gedecktes Terror-Regime über Südtirol hereingebrochen
Wenn das Gesetz nach dem Beschluss im Senat auch noch in der Abgeordnetenkammer bestätigt worden wäre, dann wäre ein formalrechtlich gedecktes Terror-Regime über Südtirol hereingebrochen. Jegliche Bürgerfreiheit wäre beseitigt gewesen. Die Menschen hätten unter der ständigen Drohung der Ausbürgerung leben müssen. Wahrscheinlich hätte es dann 20 Jahre gedauert, bis sich unter dem Druck der europäischen Öffentlichkeit vielleicht etwas geändert hätte.
Südtirol wäre in dieser Zeit ein anderes Land, ein geducktes und ein italienisiertes Land geworden, so wie es auch beabsichtigt gewesen war.
Was ist von dem Freiheitskampf geblieben?
Geblieben ist das Scheitern der römischen Politik der Entrechtung, Unterwanderung und sozialen Diskriminierung der Südtiroler. Geblieben ist die Herstellung bürgerlicher Rechte mitteleuropäischen Standards für die deutsche und ladinische Volksgruppe und eine Autonomie, die freilich immer noch in Abhängigkeit zum Zentralstaat steht.
Der Freiheitskampf hat die Unterwanderung beendet
Am 18.2.1964 veröffentlichen die „Volksblatt“-Journalisten Dr. Raming und Jablonka in ihrer Serie „Die Wahrheit über Südtirol“ im ÖVP-Zentralorgan „Volksblatt“ Folgendes:
,,In der Nacht der Sprengungen in Bozen liefen die erschreckten und verstörten Bewohner der italienischen Arbeiterviertel Bozens in die Zufluchtsorte der Polizei… Die Scheinerfolge der Polizei vermögen auf die Dauer die angstgepeinigte süditalienische Arbeitermasse in Südtirol nicht zu beschwichtigen. Abreisen italienischer Familien erfolgten bereits.“
Am 2. 1. 1965 schreibt der Journalist und Buchautor Dr. Karl Heinz Ritschel in den „Salzburger Nachrichten“: „Im Augenblick ist die Zuwanderung faktisch total abgestoppt. Niemand will in ein Land ziehen, in welchem Bomben explodieren und heimtückische Anschläge geschehen.“
Die staatlich gelenkte Zuwanderung von Italienern hätte bei ungestörtem weiteren Verlauf zu einer italienischen Mehrheit etwa im Jahre 1971 geführt. Dies lässt sich aus den statistischen Daten lesen.
Der 1961 einsetzende gewaltsame Widerstand verändert aber alles. Die Südtiroler Volkszählungen zeigen einen Trend, der nicht nur auf die unterschiedlichen Alters- oder Sozialstrukturen der Volksgruppen zurückzuführen sein kann.
Es muss neben dem Stopp der Zuwanderung sogar eine Abwanderung von Italienern eingesetzt haben. Im Jahre 1961 liegt der italienische Bevölkerungsanteil bei 34,21 Prozent, im Jahre 1971 bei 33,27 Prozent, im Jahre 1981 bei 28,7 Prozent und im Jahre 2001 bereits bei nur noch 26,47 Prozent.
Das Verdienst der Freiheitskämpfer
Der Nordtiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer hat wörtlich zu dem Freiheitskämpfer und zeitweiligen BAS-Chef Prof. Dr. Günther Andergassen nach dessen Heimkehr aus italienischer Haft gesagt: „Vergelt’s Gott! Wenn ös net gwesen wart’s, hättn mer net amol a Paket!“ Mit dem „Paket“ hat Wallnöfer das Autonomie-Paket, die Summe der ausgehandelten Autonomiebestimmungen gemeint.
Der Südtiroler Landeshauptmann Dr. Silvius Magnago hat in einer Fernsehdiskussion gesagt, dass es keine 19er Kommission gegeben hätte ohne die Taten der Freiheitskämpfer. Diese Kommission, in der auch Südtiroler Politiker saßen, hat das besagte „Paket“ ausgearbeitet. Magnagos Wortmeldung hat der Sender RAI Bozen erst vor kurzem, am 13. Mai 2011 in einer Wiederholung ausgestrahlt.
Magnago hat die Anschläge auch als einen bedeutenden Beitrag zur Erlangung der Autonomie und als einen guten und notwendigen Dienst für die Heimat bezeichnet. Er hat sogar erklärt, dass man den Attentätern ein „Danke“ sagen müsse.
Der Südtiroler Journalist und Politiker Dr. Friedl Volgger hat folgende Bewertung des Südtiroler Widerstandes getroffen:
„Nach meiner persönlichen Bewertung hat die Feuernacht vom Herz-Jesu-Sonntag 1961 einen neuen Abschnitt in der Südtirol-Politik eingeleitet. Rom entschloss sich endlich, der Frage die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Ohne die Anschläge hätte sich die Regierung nie zur Einsetzung einer Kommission aufgerafft, welche den Auftrag bekam, die Südtirol-Frage unter all ihren Gesichtspunkten zu studieren und der Regierung Vorschläge zu unterbreiten. Die Arbeiten dieser Kommission, nach der Zahl der Mitglieder 19er-Kommission genannt, bildeten den Startschuss zum neuen Autonomiestatut. Sepp Kerschbaumer, der 1964 im Gefängnis starb, und seine Kameraden haben einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der neuen Autonomie geleistet.“ (Friedl Volgger: „Mit Südtirol am Scheideweg“, Innsbruck 1984, S. 250)
„Los von Rom“ mit friedlichen Mitteln
Auch das hat der Freiheitskampf bewirkt: Es ist heute in Südtirol möglich, mit den friedlichen Mitteln demokratischer Politik für das Menschenrecht der Selbstbestimmung einzutreten und das „Los von Rom“ zu fordern, ohne dafür ins Gefängnis gehen zu müssen. Mittlerweile können sich sogar Südtiroler Wirtschaftskreise für die Selbstbestimmung erwärmen, wie die „Südtiroler Wirtschaftszeitung“ erst unlängst in einem Leitartikel berichtet hat.
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Juni 12, 2011 um 11:18 am |
Gut dargestellt! Da steht vieles, das die Historiker aus nur Dokumenten nicht finden werden, die Betroffenen/Beteiligten haben schon gewußt was sie tun.
Juni 14, 2011 um 9:08 am |
Ich bin nun was Geschichte betrifft nicht sehr fit, aber stetiger Druck kann ein Fass zum Überlaufen bringen und hier war Italien sicherlich dafür mitverantwortlich, dass es so weit gekommen ist. Zwei allgemeinere Punkte:
a) was ist Terror und wer ist ein Terrorist? Dies scheint vorwiegend von der Perspektive abzuhängen: für die einen Freiheitskämper, für die anderen Terroristen.
b) die nachträgliche Bewertung bzw. Neu-Bewertung eines geschichtlichen Vorfalls. Man kann und soll ohne weiters geschichtliche Ereignisse neu bewerten oder in einen größeren Zusammenhang einfügen. Jedoch, und das ist der wunde Punkt dabei, kommt es dann oft dazu, dass die damaligen Akteure und Geschehnisse verurteilt werden und zwar nicht aus Sicht der damaligen Umstände, sondern aus der Sicht von gegenwärtigen Umständen, die in die Vergangenheit projeziert werden. Also der Unterschied zwischen Bewertung und Verurteilung. Natürlich kann man hinterher immer “gscheider” sein, aber hilft das im Augenblick des konkreten Entscheiden-Müssens weiter? Wohl kaum.
Juni 29, 2011 um 11:46 am |
Es blieb kein anderer Weg!
Die Menschen müssen einfach begreifen das es Freiheitskämpfer waren und keine Terroristen: