Zukunftstagung – Südtirol und das Heimatland Österreich

Los von Rom

Los von Rom

ZUSAMMENFASSUNG ZUKUNFTSTAGUNG
„Südtirol und das Heimatland Österreich“
vom 17. – 18.2.2010 in Gnadenwald/Tirol

NAbg. Werner Neubauer: „Notwendigkeit von Zukunftsstrategien zum Schutze Süd-Tirols“

Gerade jetzt, besteht die Notwendigkeit, Maßnahmen zu setzen: Italiens Außenminister Frattini, will die “Privilegien“ Süd-Tirols abschaffen, Minister Brunetta meint, „der Sonderstatus für manche Regionen soll bald der Vergangenheit angehören“ und andere, etwa auch LAbg. Holzmann, fordern die Abschaffung der vierjährigen Ansässigkeitsklausel. Diese Ankündigungen sind sämtliche auf eine Abschaffung der Autonomie gerichtet.

Die Bundesregierung und ihr Kanzler haben sich sowohl hier, als auch hinsichtlich zahlreicher Vorfälle, etwa im Zusammenhang mit der Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht bei Behörden in Süd-Tirol, immer verschwiegen. Insbesondere die ÖVP glaubt, die Autonomie sei ohnehin durch die UNO garantiert und habe internationale Vorbildwirkung. Zudem macht man wissentlich Verträge, die nicht halten, um den Menschen vorzutäuschen, die Europa-Region sei „auf Schiene“, tatsächlich aber ist diese ohne Rechtsgrundlage.

Italien selbst betrachtet die Süd-Tirol-Frage nach wie vor als rein inneritalienische Angelegenheit. Lösungsmöglichkeiten für Süd-Tirol nach dem Vorbild der finnischen Aaland-Inseln oder des schweizerischen Kantonal-Systems wurden bislang nicht genützt. Die Autonomie ist aber in der bestehenden Form keinesfalls rechtlich abgesichert.

Dr. Helmut Golowitsch: „Südtirol – Von St. Germain über den Paketabschluss bis heute“

Der Italiener-Anteil sinkt, nachdem er zuvor auf 35 % gestiegen war, ab den 1970ern, auf 29 % im Jahr 1981 und 26 % aktuell. Gleichzeitig kommt es zur Massenzuwanderung aus der dritten Welt. Der Ausländeranteil wird in den nächsten zehn Jahren von 5 % auf 14 % steigen, 25.000 neue Wohnungen werden errichtet werden müssen. Die meisten Zuwanderer werden sich bei Einbürgerung als Italiener deklarieren! In 25 Jahren werden Deutsche und Ladiner nicht mehr die Bevölkerungsmehrheit in Süd-Tirol stellen. Deshalb gilt es, jetzt zu handeln und jetzt Lösungen zu finden.


Eine dynamische Weiterentwicklung der Autonomie findet nicht mehr statt, im Gegenteil ist der Ist-Bestand gefährdet, eine Einklagbarkeit ist problematisch. Eine parteiübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der übergeordneten Fragen wäre höchst an der Zeit! Das Autonomiestatut lässt Fragen offen, etwa die Ortstafelfrage oder die Teilung Ladiniens. Auch die Streitbeilegungserklärung von 1992 ist unzureichend, enthält aber die wichtige Bestimmung, dass die Autonomie nur zweiseitig abgeändert werden kann. Dazu wurden die Gesetze Italiens zur Durchführung der Autonomie überreicht.

Die Einklagbarkeit ist mangels eines klaren bilateralen Vertrags problematisch. Die ÖVP hat zu Beginn der 1990er Jahre einen solchen  Vertrag verhindert, um den EG-Beitritt nicht in Frage zu stellen. Es besteht allerdings die Rechtsmeinung (Prof. Ermacora, Dr. Zeller u.a.), dass die Paketbestimmungen als praktische Ergänzung zum Pariser Vertrag eingeklagt werden können – der Ausgang ist allerdings ungewiss.

Univ. Prof. Dr. Peter Pernthaler – „Südtirol auf dem Weg zum Selbstbestimmungsrecht“ Zwingendes Völkerrecht oder politisch zu erkämpfendes Recht?

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Grundrecht der Völker. Es braucht allerdings eine Schutzmacht, die dieses Recht auf völkerrechtlicher Ebene umsetzt. Österreichs Schutzmachtstellung ist daher wichtig. Das Selbstbestimmungsrecht verwirklicht sich nicht von allein!

Die Schutzmachtfunktion Österreichs ist doppelt rechtlich verankert: Duch das Pariser Abkommen sowie die Streitbeilegungserklärung aus dem Jahr 1992. Italien hat hier durch Anerkennung des Notenwechsels mit Österreich bestimmte Verpflichtungen begründet.

Das äußere Selbstbestimmungsrecht kann verwirklicht werden, wenn es entweder zu einer Rückkehr nach Österreich kommt oder Süd-Tirol einen Freistaat bildet (evtl. auch mit Nord-Tirol). Eine dritte Möglichkeit wäre nach Art. 299 EGV-Vertrag die Bildung einer Sonderregion mit eigenem Statut, wobei hier hoheitliche Rechte Italiens bestehen bleiben würden (Kondominiums-Lösung). Solche Lösungen bestehen etwa im Bereich überseeischer Gebiete von EU-Staaten.

Die Abhängigkeit der Autonomie von allfälligen Änderungen der italienischen Verfassung muss beseitigt werden. Angestrebt werden muss eine Regionalstaatslösung, die eine eigene rechtliche Absicherung hat (Eigenstaatlichkeit föderativer Art statt praktische Autonomie im dezentralisierten Einheitsstaat). Auch hier sind Konzepte zu entwickeln.

Für die Geltendmachung der Selbstbestimmung genügt ein Beschluss des Süd-Tiroler Landtags, eine Volksabstimmung ist nicht zwingend erforderlich.

BM a.D. Univ. Prof. Dr. Hans Klecatsky „Von der Notwendigkeit der Verankerung der Schutzmachtrolle Österreichs in der Bundesverfassung“

Die Doppelstaatsbürgerschaft ist nicht alles, weitergehende Schritte sind erforderlich. Jedes Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung. Schon 1992 war klar, dass Österreich etwas tun muss. Eine verfassungsrechtliche Bestimmung, die die Frage des Selbstbestimmungsrechts positiv beantwortet, wäre zu schaffen gewesen. So sollte Art. 2 Abs. 2 B-VG bei der Aufzählung der Bundesländer „Tirol in seiner Einheit unter Wahrung und Entfaltung der Selbstbestimmung des abgetrennten Süd-Tiroler Volkes“ enthalten. Entsprechenden Anträgen wurde in den Jahren nach 1992 kein Erfolg zuteil. Einzig der Süd-Tiroler Heimatbund reagierte damals positiv auf die angeregte Verfassungsänderung, worauf in späterer Folge Petitionen zur Causa eingereicht wurden. Allerdings erreichten auch diese ihr Ziel nicht.

Bisherige rechtliche Verankerungen der Selbstbestimmung wie die Präambel zur Tiroler Landesordnung, welche die „geistige und kulturelle“ Landeseinheit vorsieht, sind unzureichend. Eine Präambel als solche allein ist zudem nur eine Zielbestimmung. Auch der Österreich-Konvent konnte hinsichtlich der Süd-Tirol-Frage keine Lösungen bzw. Verbesserungen erzielen.

Die angestrebte Verfassungsänderung kann sich sowohl auf die Präambel zur Tiroler Landesordnung, als auch auf die Streitbeilegungsentschließung, welche mit der Streitbeilegungserklärung den Italienern übergeben wurde, stützen. Sie würde unmittelbar Süd-Tirol in die Bundesverfassung einbeziehen.

Allerdings entstand durch den Lissabon-Vertrag, welcher der EU Rechtspersönlichkeit zugesteht, eine für unsere Verfassung gefährliche Situation. Es braucht eine Identitätserklärung Österreichs, bevor uns die EU  daran hindert.

Dr. Egon Kühebacher: Die Ortsnamenfälschung in Südtirol – Ein faschistisches Unrecht lebt weiter

Die geografische Nomenklatur vor dem Gesetz ist auch heute noch rein italienisch. Die Doppelnamigkeit, die wir an den Ortstafeln antreffen, ist genau genommen eine Gesetzesverletzung, die der Gesetzgeber stillschweigend duldet, wohl um in verlogener Weise zu zeigen, wie sehr er den Südtirolern entgegenkommt. Als die eigentlichen Namen gelten auch heute noch ausschließlich die von Ettore Tolomei größtenteils erfundenen italienischen Bezeichnungen. Da aber Tolomei nur für rund 8.000 geografische Örtlichkeiten einen italienischen Namen festgelegt hat, die Gesamtheit der geografischen Nomenklatur Südtirols jedoch aus über 100.000 Namen gebildet wird, ergibt sich sogar die Notwendigkeit, das Werk Tolomeis fortzusetzen, denn dem Staat gegenüber darf es genau genommen ja nur italienische Namen geben.

Durch königliches Dekret vom Jänner 1921 wurde eine Kommission zur Regelung des amtlichen Namengebrauchs in Südtirol geschaffen. Man nahm die Resolution Tolomeis an, nach der die deutschen Namen ausgeschaltet und dafür die italienischen von Tolomeis Namenbuch amtlich verwendet werden sollten (königl. Dekret Nr.800 vom 19. März 1923). Und schließlich wurde mit einem Ministerialdekret Mussolinis vom 10. Juli 1940 die inzwischen erschienene 3. Auflage des „Prontuario“ Tolomeis das amtliche Namenbuch Südtirols. Da die beiden faschistischen Ministerialdekrete nie außer Kraft gesetzt wurden, gibt es auch heute noch amtlich nur die von Tolomei geschaffenen italienischen Namen, sodass ein faschistisches Unrecht weiterlebt; die Verwendung der bodenständigen Namen wird vom Staate nur stillschweigend geduldet, wie einleitend bereits angedeutet wurde.

Die heute übliche und, wie gesagt, vom Gesetzgeber geduldete Doppelnamigkeit verdanken wir, genau genommen, einer Verordnung des obersten Kommissars der deutschen Operationszone Alpenvorland-Süd, zu der die Provinz Bozen vom 8. September 1943 bis Mai 1945 gehörte. Und diese Verfügung wurde von den Alliierten im Mai 1945 und ebenso vom demokratischen Italien am 1. Jänner 1946 stillschweigend übernommen, und dies, obwohl die genannten faschistischen Namendekrete nie außer Kraft gesetzt wurden.

An dieser Situation hat sich bisher so gut wie nichts geändert. Der 1946 von den Außenministern Österreichs und Italiens, Peter Gruber und Alcide Degasperi, geschlossene Pariservertrag sieht zwar die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache – auf das Ladinische hat man damals vergessen – vor, gibt aber nicht an, was darunter zu verstehen ist, abgesehen davon, dass eine amtliche Zweisprachigkeit nicht auch eine amtliche Zweinamigkeit in sich schließt. Die einschlägige Bestimmung des Autonomiestatutes von 1948, die lautet: „In der Provinz Bozen müssen die öffentlichen Verwaltungen gegenüber den deutschsprachigen Bürgern auch die deutschen Ortsnamen verwenden, wenn ein Landesgesetz ihr Vorhandensein festgestellt und die Bezeichnung genehmigt hat“ basiert auf der Interpretation „Zweisprachigkeit dort, wo neben dem bodenständigen Namen auch ein geschichtlich gewachsener, alter italienischer Name existiert.“

Diese Bestimmung des Autonomiestatutes von 1948 wurde unverständlicherweise in das verbesserte Autonomiestatut von 1972 übernommen. Auf eine Abänderung der Bestimmung über den Namengebrauch wurde verzichtet, um dafür andere Kompetenzen zu erlangen. Bei Beibehaltung dieses Artikels ist ein Landesgesetz, das eine gerechte und der Wahrheit verpflichtete Regelung des Namengebrauches festschreiben soll, gar nicht machbar ist. Obwohl seit 1989 die Schaffung dieses längst fälligen Landesgesetzes in jedem Koalitionsprogramm der Landesregierungen aufscheint, verschwand jeder Lösungsversuch immer wieder gleich nach der ersten Lesung aus dem Programm des Landtages.

Eine im November 2009 im Landtag gegen die Oppositionsstimmen der deutschen und der italienischen Parteienvertreter durchgeboxte Vorlage, die noch nicht in Kraft getreten ist, sieht zwar vor, allen bodenständigen und ebenso den geschichtlich verwurzelten italienischen Namen amtliche Geltung zu verschaffen, daneben aber auch rund 600 italienische Bezeichnungen aus Tolomeis „Prontuario“ als amtlich anzuerkennen. Gegen einen Kompromiss ist zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, aber eine gerechte und der geschichtlichen Wahrheit verpflichtete Lösung ist erst möglich, wenn, wie die deutsche Opposition im Landtag fordert, die faschistischen Namendekrete Mussolinis außer Kraft gesetzt werden und außerdem muss die Bestimmung des Autonomiestatutes, durch die die faschistischen Dekrete praktisch anerkannt werden, eine vernünftige Fassung bekommen.

Obwohl die Schaffung des vom Autonomiestatut geforderten Landesgesetzes allgemein als „heißes Eisen“ gilt, sind die dafür zu beachtenden Bestimmungen keineswegs eindeutig und klar. Während es für andere Bereiche eine Flut von Bestimmungen gibt, widmet der Pariser Vertrag von 1946 dem Namenproblem nur einen halben Nebensatz, und die Bestimmung des Autonomiestatutes ist so wirklichkeitsfern, dass man damit nichts anfangen kann. Eindeutig und klar sind nur die Minsterialdekrete Mussolinis, die immer noch gültig sind. Es wurden zwar im Dezember 2009 die allermeisten noch bestehenden faschistischen Gesetze und Bestimmungen abgeschafft, nicht aber die Namendekrete Mussolinis.

Die Freiheitlichen – LTAbg. Pius Leitner: „Süd Tirol quo vadis? „Freistaat Süd-Tirol“ durch Selbstbestimmung als Übergang zur eigendynamischen Rückkehr zum Vaterland Österreich?“

Das Gedenkjahr, das eine Neuorientierung der Tirol-Politik bringen sollte, geht zu Ende. Entgegen der Gedenkfeier 1984, welche die Landeseinheit zum Thema hatte wurde die Feier 2009 mit wenigen Ausnahmen so gestaltet, dass sie die Bürger nicht erreicht hat. Dies begann schon beim zu abstrakten Motto ohne Tiefenwirkung. Seitens der österreichischen Politik ist seit dem Paket-Abschluss zudem eine einheitliche Linie zur Süd-Tirol-Frage nicht erkennbar. Die mangelnde internationale Absicherung und die Koordinierungsbefugnis des Staates sind Probleme der Streitbeilegungserklärung belasten uns heute noch.

Seit 1992 gibt es kein neues großes politisches Projekt mehr in Süd-Tirol, es herrscht Stillstand – die dynamische Autonomie ist tot. Neue Ideen müssen von unten, aus dem Volk kommen. Das Recht wird sich dem Druck des Volkes anpassen müssen, nicht umgekehrt. Eine solche Idee aus dem Volk wäre ein Freistaat Süd-Tirol. Allerdings werden dabei die Italiener in Süd-Tirol eingebunden werden müssen. Die historisch geschaffenen Realitäten können nicht ignoriert werden.

Süd-Tirol wäre als Freistaat selbsterhaltungsfähig, Sozialsystem und subjektive Rechte können bedient werden. Das EU-Recht bietet uns keine rechtliche Alternative zum Freistaat: Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit ist nach den rechtlich inexistenten Europa-Regionen der nächste Rohrkrepierer. Es bleibt also der Freistaat, der den drohenden Abstieg Süd-Tirols zu einer herkömmlichen italienischen Provinz noch verhindern kann.

Seitens der SVP besteht daran allerdings kein Interesse, hier will man den Weg der Autonomie weitergehen, auch wenn diverse Verhaltensweisen und Aussagen von dieser Seite dazu widersprüchlich sind. Dennoch muss man, nicht zuletzt im Lichte der Zuwanderung von Drittstaatenangehörigen in den Sozialstaat, bald handeln. Eine Mehrheit für dieses Projekt ist in Süd-Tirol gegeben.

Süd-Tiroler Freiheit – LTAbg. Sven Knoll „Südtirol auf dem Weg zur Freiheit“

In den vergangenen Jahren ist in Süd-Tirol – vor allem in Jugend-Kreisen – eine neue Freiheitsbewegung entstanden. „Los von Rom“ ist nunmehr ein Thema der Massen, nicht nur ein Thema der für intellektuelle Zirkel. Im Gegensatz zu anderen Freiheitsbewegungen wird die Süd-Tiroler „Los von Rom“- Bewegung seitens der Medien und bestimmter politischer Kreise immer als reaktionär oder gar rechtsextrem dargestellt.

Dem zugrunde liegt ein falsches Süd-Tirol-Bild, das die realen Auswüchse italienischer Besatzungspolitik nicht wahrnimmt, etwa Misshandlungen durch Exekutiv-Kräfte, wenn Deutsch-Tiroler ihr Recht auf Zweisprachigkeit wahrnehmen wollen. Machtdemonstrationen des italienischen Staates und seiner Behörden sind an der Tagesordnung, die ethnische Komponente spielt nach wie vor eine Rolle. Auch die Tatsache, dass faschistische Relikte in einem Staat der „europäischen Wertegemeinschaft“ kein Problem darstellen und dass das „grenzenlose Europa“ für die verbliebenen Freiheitskämpfer der 1960er nicht gilt, muss thematisiert werden. Italienischer Nationalismus wird bewusst provokativ in Bozen ausgelebt, etwa bei Fußballspielen. Auch wenn dabei Gesetze übertreten werden, handelt die Polizei nicht. Auch die Toponomastikfrage  wurde nie gelöst. Ein Versuch, die faschistischen Dekrete der 1920er zu beseitigen, scheiterte im November 2009: Ganz im Gegenteil wurde dann bei einer gesetzlichen Neuregelung die beabsichtigte Italianisierung festgeschrieben. Reaktionen der Politik blieben weitgehend aus.

Die Autonomie ist nicht geeignet, die deutsche Volksgruppe zu erhalten. Dies sieht man auch im Vergleich mit anderen Volksgruppen in Europa.

Italien ist wirtschaftlich am Boden – zu glauben diese negative Entwicklung werde keine Auswirkungen auf Süd-Tirol haben, ist eine Illusion. Insbesondere die Folgen der Überschuldung werden auch die Süd-Tiroler zu tragen haben.

Deswegen hat sich trotz aller Anfeindungen eine neue Selbstbestimmungs-Bewegung entwickelt. Die Doppelstaatsbürgerschaft ist der erste Schritt auf einem neuen Weg, der dann nicht mehr gestoppt werden kann. Die weiteren Entwicklungen werden dann ihre Eigendynamik haben. Die Unterstützung Österreichs ist dabei unumgänglich. Wenn in den nächsten 10 bis 15 Jahren keine Lösung gefunden werden kann, wird Süd-Tirol dasselbe Schicksal wie das Elsass und das Aosta-Tal erleiden.

Union für Süd Tirol – LTAbg. Andreas Pöder „Selbstbestimmung als Weg zum friedlichen Zusammenleben in Südtirol“

Die Doppelstaatsbürgerschaft wirkt identitätsstiftend, gerade für die Jugend. Diese Initiative ist daher ein wichtiger Schritt für eine weitere Annäherung der Landesteile. Die verschiedenen Zwänge der Süd-Tiroler Politik machen den weiteren Weg los von Rom aber sehr schwierig. Diverse Initiativen werden von der SVP immer wieder abgelehnt. Dennoch werden für die Gestaltung einer gedeihlichen Zukunft weitere Schritte erforderlich sein.

In der Selbstbestimmungsdiskussion werden immer wieder zahlreiche „Gegenargumente“ angeführt. Eine der Grundlügen ist z.B. jene, die Selbstbestimmungsdiskussion zerstöre das „friedliche Zusammenleben“ der Volksgruppen. Tatsache ist, dass bereits jetzt Unfrieden herrscht, hauptsächlich wegen des politisch bewusst geschürten Nationalismus der angesiedelten Italiener. Mangels eigener Verwurzelung klammern sich die Italiener an faschistische Relikte und erfundene Ortsnamen. Friedliches Zusammenleben kann aber keine Einbahnstraße sein. Ein selbstbestimmtes Süd-Tirol würde tatsächlich auch die Lebensqualität der Italiener verbessern und Zwänge auch für sie beseitigen. Die Italiener müssen sich von ihrer Rolle als Hüter der Italianita lösen. Erst  dann können sich die Volksgruppen auf Augenhöhe begegnen und bei Bewahrung ihrer eigenen Identität gemeinsam die Zukunft des Landes weiterentwickeln.

Eine andere Grundlüge ist jene, dass es keine Grenze gäbe: schon allein die Rechtssysteme Österreichs bzw. Italiens und die Behördenzuständigkeit schaffen Grenzen. Auch die „Modellautonomie“ ist eine Lüge – dazu fehlen zu viele Zuständigkeiten. Die weitere Grundlüge, die Süd-Tiroler wollten nicht weg von Italien, wird durch die von der Jugend getragene Freiheitsbewegung der letzten Jahre eindrucksvoll widerlegt. Auch dass Österreich Süd-Tirol nicht wolle, ist eine Grundlüge: Es gibt auch in Österreich eine Pro-Süd-Tirol-Bewegung.

Wir sehen unsere Zukunft losgelöst von Rom: Wir müssen uns aus dem Sumpf dieses Italien befreien und lassen  uns nicht von der Schein-Autonomie blenden. Wir dürfen und werden uns von den Grundlügen der Süd-Tirol-Politik nicht aufhalten lassen.

BM a.D. Dr. Harald Ofner „Brüssel und die Volksgruppen in Europa, Lissabon Vertrag – EU-Regio“

In der EU befinden wir uns in einem System, das weder Minderheiten- noch Deutschfreundlich ist. Insofern ist von dieser Seite nichts zu erwarten. An der Spitze der ablehnenden Kräfte stehen dabei Spanien und Frankreich. Von der BRD ist aus politischen Gründen nichts zu erwarten.

Einzig das Verbot der Diskriminierung in der EU-Menschenrechts-Charta wäre eine Rechtsgrundlage, die allerdings von politischer Seite falsch ausgelegt wird: So wird behauptet, die Volksgruppe dürfe nicht diskriminieren, tatsächlich aber muss Sinn dieser Bestimmung sein, dass die Volksgruppe nicht diskriminiert werden kann. Zudem ist es Tatsache, dass es von dieser kargen Bestimmung noch Ausnahmen für bestimmte Staaten (Tschechien, Polen, Vereinigtes Königreich) gibt.  Dass sich die „Wertegemeinschaft“ dies bieten lässt, ist beschämend.

Auch die „Regionen“ in Europa sind fragwürdig: Sie bringen den Betroffenen nichts, dienen aber der Aushöhlung der Nationalstaaten. Die geplanten multi-ethnischen Konstrukte dienen vor allem der Schwächung Deutschlands und Österreichs und haben zudem bis dato keinen rechtlichen Status.

Eine Anrufung rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof) birgt Risiken mit sich. Auch eine Abstimmung im Nationalrat wäre ein Risiko. Man könnte diese, wenn sie scheitert, als einen negativen Offenbarungseid auslegen. Sinnvolle Möglichkeiten, das Selbstbestimmungsrecht geltend zu machen, sind folgende:

Die Diskussion über das Thema muss in Gang gehalten werden, insbesondere in Süd-Tirol selbst. Es braucht ständigen Druck von unten.

Eine Doppelstaatsbürgerschaft macht nur dann Sinn, wenn sie den Süd-Tirolern automatisch verliehen wird (nicht auf Antrag). Außerdem ist eine Umsetzung rechtlich aufwändig und erfordert diese die Klärung einer ganzen Reihe von Fragen.

Der erste Schritt auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft wäre eine rechtliche Gleichstellung der Süd-Tiroler mit Österreichern in einem Staatsakt.

Themen-Schwerpunkte für die Zukunft

Weiterentwicklung der Autonomie

Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Vertreter der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol

Gleichstellung der österreichischen und Vertreter der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol

Verstärkter Einsatz zum Schutz der deutschen Muttersprache

Kampf gegen die faschistischen Relikte in Südtirol

Entwicklung der Idee eines „Freistaat Südtirol“

Aufklärungsarbeit bei der österreichischen Bevölkerung und das
Setzen von Initiativen zum Thema Südtirol mit Unterstützung der gegründeten „Plattform zur Erreichung der Tiroler Landeseinheit“

Begnadigung der Südtirol-Aktivisten

Wettbewerb für eine Südtiroler Landeshymne

Überparteiliche Plattform „Landes-Einheit Tirols“

Gründung: 18. Februar 2010-02-14 Hall/T./Gnadenwald

Manifest zur Landeseinheit

Im Tiroler Gedenkjahr 1810 – 2010 zum 200. Todestag Andreas Hofers in Mantua

Über die Selbstbestimmung Südtirols zur Eigenständigkeit und weiter zur Tiroler Landeseinheit

Der Todestag von Andreas Hofer jährt sich am 20. Februar 2010 zum 200. Mal.

Im Gedenkjahr 2009 – 1810 gedenkt ganz Tirol gemeinsam der die nachfolgenden Generationen mit wuchtiger Dominanz prägenden Ereignisse vor 200 Jahren.

Die herausragenden Persönlichkeiten der Tiroler Erhebung von 1809, ihre Taten und ihre Gesinnung, waren späteren Generationen Vorbild und gaben ihnen die Kraft zur heldenhaften Landesverteidigung im Ersten Weltkrieg, zur Selbstbehauptung gegen Faschismus und Entnationalisierung und zum erfolgreichen Widerstand gegen die Fortführung faschistischer Politik nach dem Zweiten Weltkrieg.

Sinn eines solchen Gedenkjahres muss es sein, dass auch wir uns jener Tugenden des Mutes, der Geradlinigkeit, der Treue zum Glauben und zur eigenen Tradition und der Liebe zur Heimat besinnen und daraus die Kraft zu gegenwärtigem und zukunftsbezogenem Handeln gewinnen.

Der Weg in die Zukunft

Die Betrachtung der Vergangenheit mag lehrreich und wichtig sein. Noch wichtiger ist aber der Weg in die Zukunft. Wir sollen daher das Gedenkjahr zum Anlass nehmen, um uns über den zukünftigen Weg Tirols ernsthafte Gedanken zu machen.

Ziel muss es sein, die getrennten Tiroler Landesteile von Kufstein bis zur Salurner Klause wieder zusammenzuführen.

Nur dadurch kann auf Dauer einer Entfremdung zwischen den Landesteilen entgegen gewirkt und die Einheit von Sprache, Kultur und Tradition bewahrt werden.

Dabei sollten wir auch auf unsere ladinischen Landsleute in jenen Landesteilen Tirols nicht vergessen, die von dem faschistischen Regime von Südtirol abgetrennt und der Provinz Belluno zugeschlagen worden waren. Einige dieser abgetrennten Gemeinden haben in jüngster Zeit Abstimmungen durchgeführt, in welchen jeweils eine eindeutige Mehrheit die Rückkehr zu Tirol verlangt hat.

Das Streben nach Landeseinheit ist nicht gegen Italien gerichtet

Das Streben nach Landeseinheit Tirols ist nicht gegen Italien gerichtet, gegen einen Staat, der die patriotische Gesinnung der Vorkämpfer des italienischen Risorgimento – der Einigungsbewegung Italiens im 19. Jahrhundert – den Schulkindern in ganz Italien im Schulunterricht als leuchtendes Beispiel der Vaterlandsliebe und hoher Sittlichkeit und Menschlichkeit nahe bringt. Auch wir vertreten in Bezug auf Tirol keine andere Gesinnung und erwarten uns von Italien, dass diese respektiert wird. In einem vereinten Europa entspricht es wohl der viel zitierten europäischen Gesinnung, wenn auch Rom sich von den engen Vorstellungen des Nationalstaates des Zuschnittes des 19. Jahrhunderts löst und Südtirol auf seinem Weg in die Eigenverantwortlichkeit keine Hindernisse in den Weg legt.

Zurückweisung von Behauptungen

Wir weisen die stereotyp wiederholte Behauptung einer Reihe von österreichischen und Südtiroler Politikern zurück, wonach durch das Wegfallen der Grenzkontrolle am Brenner, der Einführung des EURO und der gemeinsamen Mitgliedschaft in der EU die Tiroler Landeseinheit bereits erreicht sei.

Hier wird bewusst verschleiert, dass die Tiroler heute in zwei verschiedenen Rechtssystemen und politischen Systemen leben müssen und dass auch die autonome Zukunft des Landes rechtlich nicht abgesichert ist.

Die intellektuell nicht nachvollziehbare Behauptung einer bereits vollzogenen Tiroler Landeseinheit soll offenbar dazu dienen, den Gedanken der Landeseinheit Tirols geistig zu begraben und sich zukünftiger Verpflichtung zur Ausübung der österreichischen Schutzrolle zu entziehen.

Ziele der Plattform „Landes-Einheit Tirols“

Der Tiroler Landesfestzug des Jahres 2009 mit seinen unübersehbaren Forderungen der Südtiroler Festzugsteilnehmer nach Selbstbestimmung seinen Bekundungen des Wunsches nach Landeseinheit sowie die begeisterte Aufnahme dieser Manifestationen durch mehr als 70.000 Tiroler Zuseher haben gezeigt, dass entgegen aller Zweckpropaganda bestimmter Politiker und der ihnen nahe stehenden Medien der Stolz der Tiroler auf ihre Geschichte und ihre Eigenart ungebrochen und der Wunsch nach Landeseinheit gegenwärtig ist.

Die Gründer der Plattform „Landes-Einheit Tirols“ teilen diese Gesinnung und streben folgende Ziele an:

* Schutz und weiterer Ausbau der Südtirol- Autonomie als Übergangslösung.

* Aufnahme der Schutzmachtrolle in die österreichische Bundesverfassung, um einerseits erstmals eine rechtliche Verpflichtung zum Schutz Österreichs gegenüber der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol zu gewährleisten und andererseits künftige Bundesregierungen nicht aus der Verpflichtung zu entlassen, Südtirols Autonomierechte vor Aushöhlung und Abschaffung zu bewahren.

* Stetige wachsame Ausübung der Schutzrolle durch Österreich, auch durch die

* Schaffung der Möglichkeit für Südtiroler, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft auch die österreichische annehmen zu können, um die Bindung an das Vaterland Österreich zu verstärken.

* Hilfestellung für Südtirol in allen menschenrechtlichen Anliegen, vor allem auch hinsichtlich der Beseitigung faschistischer Restbestände. Dies betrifft Teile der Gesetzgebung in Italien, bestimmte Aspekte der zentralstaatlichen Kontrolle der Verwaltung in Südtirol und die faschistischen Denkmäler.

* Hilfestellung auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft Südtirols.

* Nach Erreichung der Eigenständigkeit Südtirols, die Zusammenführung der getrennten Landesteile, sofern die Menschen dies wünschen. Die Republik Österreich hat den Südtirolern die Möglichkeit des Beitrittes zur Republik Österreich offen zu halten, ganz im Sinne der Streitbeilegungserklärung 1992

ZUSAMMENFASSUNG ZUKUNFTSTAGUNG SÜD-TIROL

NAbg. Werner Neubauer: „Notwendigkeit von Zukunftsstrategien zum Schutze Süd-Tirols“

Gerade jetzt, besteht die Notwendigkeit, Maßnahmen zu setzen: Italiens Außenminister Frattini, will die “Privilegien“ Süd-Tirols abschaffen, Minister Brunetta meint, „der Sonderstatus für manche Regionen soll bald der Vergangenheit angehören“ und andere, etwa auch LAbg. Holzmann, fordern die Abschaffung der vierjährigen Ansässigkeitsklausel. Diese Ankündigungen sind sämtliche auf eine Abschaffung der Autonomie gerichtet.

Die Bundesregierung und ihr Kanzler haben sich sowohl hier, als auch hinsichtlich zahlreicher Vorfälle, etwa im Zusammenhang mit der Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht bei Behörden in Süd-Tirol, immer verschwiegen. Insbesondere die ÖVP glaubt, die Autonomie sei ohnehin durch die UNO garantiert und habe internationale Vorbildwirkung. Zudem macht man wissentlich Verträge, die nicht halten, um den Menschen vorzutäuschen, die Europa-Region sei „auf Schiene“, tatsächlich aber ist diese ohne Rechtsgrundlage.

Italien selbst betrachtet die Süd-Tirol-Frage nach wie vor als rein inneritalienische Angelegenheit. Lösungsmöglichkeiten für Süd-Tirol nach dem Vorbild der finnischen Aaland-Inseln oder des schweizerischen Kantonal-Systems wurden bislang nicht genützt. Die Autonomie ist aber in der bestehenden Form keinesfalls rechtlich abgesichert.

Dr. Helmut Golowitsch: „Südtirol – Von St. Germain über den Paketabschluss bis heute“

Der Italiener-Anteil sinkt, nachdem er zuvor auf 35 % gestiegen war, ab den 1970ern, auf 29 % im Jahr 1981 und 26 % aktuell. Gleichzeitig kommt es zur Massenzuwanderung aus der dritten Welt. Der Ausländeranteil wird in den nächsten zehn Jahren von 5 % auf 14 % steigen, 25.000 neue Wohnungen werden errichtet werden müssen. Die meisten Zuwanderer werden sich bei Einbürgerung als Italiener deklarieren! In 25 Jahren werden Deutsche und Ladiner nicht mehr die Bevölkerungsmehrheit in Süd-Tirol stellen. Deshalb gilt es, jetzt zu handeln und jetzt Lösungen zu finden.

Eine dynamische Weiterentwicklung der Autonomie findet nicht mehr statt, im Gegenteil ist der Ist-Bestand gefährdet, eine Einklagbarkeit ist problematisch. Eine parteiübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der übergeordneten Fragen wäre höchst an der Zeit! Das Autonomiestatut lässt Fragen offen, etwa die Ortstafelfrage oder die Teilung Ladiniens. Auch die Streitbeilegungserklärung von 1992 ist unzureichend, enthält aber die wichtige Bestimmung, dass die Autonomie nur zweiseitig abgeändert werden kann. Dazu wurden die Gesetze Italiens zur Durchführung der Autonomie überreicht.

Die Einklagbarkeit ist mangels eines klaren bilateralen Vertrags problematisch. Die ÖVP hat zu Beginn der 1990er Jahre einen solchen  Vertrag verhindert, um den EG-Beitritt nicht in Frage zu stellen. Es besteht allerdings die Rechtsmeinung (Prof. Ermacora, Dr. Zeller u.a.), dass die Paketbestimmungen als praktische Ergänzung zum Pariser Vertrag eingeklagt werden können – der Ausgang ist allerdings ungewiss.

Univ. Prof. Dr. Peter Pernthaler – „Südtirol auf dem Weg zum Selbstbestimmungsrecht“ Zwingendes Völkerrecht oder politisch zu erkämpfendes Recht?

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Grundrecht der Völker. Es braucht allerdings eine Schutzmacht, die dieses Recht auf völkerrechtlicher Ebene umsetzt. Österreichs Schutzmachtstellung ist daher wichtig. Das Selbstbestimmungsrecht verwirklicht sich nicht von allein!

Die Schutzmachtfunktion Österreichs ist doppelt rechtlich verankert: Duch das Pariser Abkommen sowie die Streitbeilegungserklärung aus dem Jahr 1992. Italien hat hier durch Anerkennung des Notenwechsels mit Österreich bestimmte Verpflichtungen begründet.

Das äußere Selbstbestimmungsrecht kann verwirklicht werden, wenn es entweder zu einer Rückkehr nach Österreich kommt oder Süd-Tirol einen Freistaat bildet (evtl. auch mit Nord-Tirol). Eine dritte Möglichkeit wäre nach Art. 299 EGV-Vertrag die Bildung einer Sonderregion mit eigenem Statut, wobei hier hoheitliche Rechte Italiens bestehen bleiben würden (Kondominiums-Lösung). Solche Lösungen bestehen etwa im Bereich überseeischer Gebiete von EU-Staaten.

Die Abhängigkeit der Autonomie von allfälligen Änderungen der italienischen Verfassung muss beseitigt werden. Angestrebt werden muss eine Regionalstaatslösung, die eine eigene rechtliche Absicherung hat (Eigenstaatlichkeit föderativer Art statt praktische Autonomie im dezentralisierten Einheitsstaat). Auch hier sind Konzepte zu entwickeln.

Für die Geltendmachung der Selbstbestimmung genügt ein Beschluss des Süd-Tiroler Landtags, eine Volksabstimmung ist nicht zwingend erforderlich.

BM a.D. Univ. Prof. Dr. Hans Klecatsky „Von der Notwendigkeit der Verankerung der Schutzmachtrolle Österreichs in der Bundesverfassung“

Die Doppelstaatsbürgerschaft ist nicht alles, weitergehende Schritte sind erforderlich. Jedes Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung. Schon 1992 war klar, dass Österreich etwas tun muss. Eine verfassungsrechtliche Bestimmung, die die Frage des Selbstbestimmungsrechts positiv beantwortet, wäre zu schaffen gewesen. So sollte Art. 2 Abs. 2 B-VG bei der Aufzählung der Bundesländer „Tirol in seiner Einheit unter Wahrung und Entfaltung der Selbstbestimmung des abgetrennten Süd-Tiroler Volkes“ enthalten. Entsprechenden Anträgen wurde in den Jahren nach 1992 kein Erfolg zuteil. Einzig der Süd-Tiroler Heimatbund reagierte damals positiv auf die angeregte Verfassungsänderung, worauf in späterer Folge Petitionen zur Causa eingereicht wurden. Allerdings erreichten auch diese ihr Ziel nicht.

Bisherige rechtliche Verankerungen der Selbstbestimmung wie die Präambel zur Tiroler Landesordnung, welche die „geistige und kulturelle“ Landeseinheit vorsieht, sind unzureichend. Eine Präambel als solche allein ist zudem nur eine Zielbestimmung. Auch der Österreich-Konvent konnte hinsichtlich der Süd-Tirol-Frage keine Lösungen bzw. Verbesserungen erzielen.

Die angestrebte Verfassungsänderung kann sich sowohl auf die Präambel zur Tiroler Landesordnung, als auch auf die Streitbeilegungsentschließung, welche mit der Streitbeilegungserklärung den Italienern übergeben wurde, stützen. Sie würde unmittelbar Süd-Tirol in die Bundesverfassung einbeziehen.

Allerdings entstand durch den Lissabon-Vertrag, welcher der EU Rechtspersönlichkeit zugesteht, eine für unsere Verfassung gefährliche Situation. Es braucht eine Identitätserklärung Österreichs, bevor uns die EU  daran hindert.

Dr. Egon Kühebacher: Die Ortsnamenfälschung in Südtirol – Ein faschistisches Unrecht lebt weiter

Die geografische Nomenklatur vor dem Gesetz ist auch heute noch rein italienisch. Die Doppelnamigkeit, die wir an den Ortstafeln antreffen, ist genau genommen eine Gesetzesverletzung, die der Gesetzgeber stillschweigend duldet, wohl um in verlogener Weise zu zeigen, wie sehr er den Südtirolern entgegenkommt. Als die eigentlichen Namen gelten auch heute noch ausschließlich die von Ettore Tolomei größtenteils erfundenen italienischen Bezeichnungen. Da aber Tolomei nur für rund 8.000 geografische Örtlichkeiten einen italienischen Namen festgelegt hat, die Gesamtheit der geografischen Nomenklatur Südtirols jedoch aus über 100.000 Namen gebildet wird, ergibt sich sogar die Notwendigkeit, das Werk Tolomeis fortzusetzen, denn dem Staat gegenüber darf es genau genommen ja nur italienische Namen geben.

Durch königliches Dekret vom Jänner 1921 wurde eine Kommission zur Regelung des amtlichen Namengebrauchs in Südtirol geschaffen. Man nahm die Resolution Tolomeis an, nach der die deutschen Namen ausgeschaltet und dafür die italienischen von Tolomeis Namenbuch amtlich verwendet werden sollten (königl. Dekret Nr.800 vom 19. März 1923). Und schließlich wurde mit einem Ministerialdekret Mussolinis vom 10. Juli 1940 die inzwischen erschienene 3. Auflage des „Prontuario“ Tolomeis das amtliche Namenbuch Südtirols. Da die beiden faschistischen Ministerialdekrete nie außer Kraft gesetzt wurden, gibt es auch heute noch amtlich nur die von Tolomei geschaffenen italienischen Namen, sodass ein faschistisches Unrecht weiterlebt; die Verwendung der bodenständigen Namen wird vom Staate nur stillschweigend geduldet, wie einleitend bereits angedeutet wurde.

Die heute übliche und, wie gesagt, vom Gesetzgeber geduldete Doppelnamigkeit verdanken wir, genau genommen, einer Verordnung des obersten Kommissars der deutschen Operationszone Alpenvorland-Süd, zu der die Provinz Bozen vom 8. September 1943 bis Mai 1945 gehörte. Und diese Verfügung wurde von den Alliierten im Mai 1945 und ebenso vom demokratischen Italien am 1. Jänner 1946 stillschweigend übernommen, und dies, obwohl die genannten faschistischen Namendekrete nie außer Kraft gesetzt wurden.

An dieser Situation hat sich bisher so gut wie nichts geändert. Der 1946 von den Außenministern Österreichs und Italiens, Peter Gruber und Alcide Degasperi, geschlossene Pariservertrag sieht zwar die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache – auf das Ladinische hat man damals vergessen – vor, gibt aber nicht an, was darunter zu verstehen ist, abgesehen davon, dass eine amtliche Zweisprachigkeit nicht auch eine amtliche Zweinamigkeit in sich schließt. Die einschlägige Bestimmung des Autonomiestatutes von 1948, die lautet: „In der Provinz Bozen müssen die öffentlichen Verwaltungen gegenüber den deutschsprachigen Bürgern auch die deutschen Ortsnamen verwenden, wenn ein Landesgesetz ihr Vorhandensein festgestellt und die Bezeichnung genehmigt hat“ basiert auf der Interpretation „Zweisprachigkeit dort, wo neben dem bodenständigen Namen auch ein geschichtlich gewachsener, alter italienischer Name existiert.“

Diese Bestimmung des Autonomiestatutes von 1948 wurde unverständlicherweise in das verbesserte Autonomiestatut von 1972 übernommen. Auf eine Abänderung der Bestimmung über den Namengebrauch wurde verzichtet, um dafür andere Kompetenzen zu erlangen. Bei Beibehaltung dieses Artikels ist ein Landesgesetz, das eine gerechte und der Wahrheit verpflichtete Regelung des Namengebrauches festschreiben soll, gar nicht machbar ist. Obwohl seit 1989 die Schaffung dieses längst fälligen Landesgesetzes in jedem Koalitionsprogramm der Landesregierungen aufscheint, verschwand jeder Lösungsversuch immer wieder gleich nach der ersten Lesung aus dem Programm des Landtages.

Eine im November 2009 im Landtag gegen die Oppositionsstimmen der deutschen und der italienischen Parteienvertreter durchgeboxte Vorlage, die noch nicht in Kraft getreten ist, sieht zwar vor, allen bodenständigen und ebenso den geschichtlich verwurzelten italienischen Namen amtliche Geltung zu verschaffen, daneben aber auch rund 600 italienische Bezeichnungen aus Tolomeis „Prontuario“ als amtlich anzuerkennen. Gegen einen Kompromiss ist zwar grundsätzlich nichts einzuwenden, aber eine gerechte und der geschichtlichen Wahrheit verpflichtete Lösung ist erst möglich, wenn, wie die deutsche Opposition im Landtag fordert, die faschistischen Namendekrete Mussolinis außer Kraft gesetzt werden und außerdem muss die Bestimmung des Autonomiestatutes, durch die die faschistischen Dekrete praktisch anerkannt werden, eine vernünftige Fassung bekommen.

Obwohl die Schaffung des vom Autonomiestatut geforderten Landesgesetzes allgemein als „heißes Eisen“ gilt, sind die dafür zu beachtenden Bestimmungen keineswegs eindeutig und klar. Während es für andere Bereiche eine Flut von Bestimmungen gibt, widmet der Pariser Vertrag von 1946 dem Namenproblem nur einen halben Nebensatz, und die Bestimmung des Autonomiestatutes ist so wirklichkeitsfern, dass man damit nichts anfangen kann. Eindeutig und klar sind nur die Minsterialdekrete Mussolinis, die immer noch gültig sind. Es wurden zwar im Dezember 2009 die allermeisten noch bestehenden faschistischen Gesetze und Bestimmungen abgeschafft, nicht aber die Namendekrete Mussolinis.

Die Freiheitlichen – LTAbg. Pius Leitner: „Süd Tirol quo vadis? „Freistaat Süd-Tirol“ durch Selbstbestimmung als Übergang zur eigendynamischen Rückkehr zum Vaterland Österreich?“

Das Gedenkjahr, das eine Neuorientierung der Tirol-Politik bringen sollte, geht zu Ende. Entgegen der Gedenkfeier 1984, welche die Landeseinheit zum Thema hatte wurde die Feier 2009 mit wenigen Ausnahmen so gestaltet, dass sie die Bürger nicht erreicht hat. Dies begann schon beim zu abstrakten Motto ohne Tiefenwirkung. Seitens der österreichischen Politik ist seit dem Paket-Abschluss zudem eine einheitliche Linie zur Süd-Tirol-Frage nicht erkennbar. Die mangelnde internationale Absicherung und die Koordinierungsbefugnis des Staates sind Probleme der Streitbeilegungserklärung belasten uns heute noch.

Seit 1992 gibt es kein neues großes politisches Projekt mehr in Süd-Tirol, es herrscht Stillstand – die dynamische Autonomie ist tot. Neue Ideen müssen von unten, aus dem Volk kommen. Das Recht wird sich dem Druck des Volkes anpassen müssen, nicht umgekehrt. Eine solche Idee aus dem Volk wäre ein Freistaat Süd-Tirol. Allerdings werden dabei die Italiener in Süd-Tirol eingebunden werden müssen. Die historisch geschaffenen Realitäten können nicht ignoriert werden.

Süd-Tirol wäre als Freistaat selbsterhaltungsfähig, Sozialsystem und subjektive Rechte können bedient werden. Das EU-Recht bietet uns keine rechtliche Alternative zum Freistaat: Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit ist nach den rechtlich inexistenten Europa-Regionen der nächste Rohrkrepierer. Es bleibt also der Freistaat, der den drohenden Abstieg Süd-Tirols zu einer herkömmlichen italienischen Provinz noch verhindern kann.

Seitens der SVP besteht daran allerdings kein Interesse, hier will man den Weg der Autonomie weitergehen, auch wenn diverse Verhaltensweisen und Aussagen von dieser Seite dazu widersprüchlich sind. Dennoch muss man, nicht zuletzt im Lichte der Zuwanderung von Drittstaatenangehörigen in den Sozialstaat, bald handeln. Eine Mehrheit für dieses Projekt ist in Süd-Tirol gegeben.

Süd-Tiroler Freiheit – LTAbg. Sven Knoll „Südtirol auf dem Weg zur Freiheit“

In den vergangenen Jahren ist in Süd-Tirol – vor allem in Jugend-Kreisen – eine neue Freiheitsbewegung entstanden. „Los von Rom“ ist nunmehr ein Thema der Massen, nicht nur ein Thema der für intellektuelle Zirkel. Im Gegensatz zu anderen Freiheitsbewegungen wird die Süd-Tiroler „Los von Rom“- Bewegung seitens der Medien und bestimmter politischer Kreise immer als reaktionär oder gar rechtsextrem dargestellt.

Dem zugrunde liegt ein falsches Süd-Tirol-Bild, das die realen Auswüchse italienischer Besatzungspolitik nicht wahrnimmt, etwa Misshandlungen durch Exekutiv-Kräfte, wenn Deutsch-Tiroler ihr Recht auf Zweisprachigkeit wahrnehmen wollen. Machtdemonstrationen des italienischen Staates und seiner Behörden sind an der Tagesordnung, die ethnische Komponente spielt nach wie vor eine Rolle. Auch die Tatsache, dass faschistische Relikte in einem Staat der „europäischen Wertegemeinschaft“ kein Problem darstellen und dass das „grenzenlose Europa“ für die verbliebenen Freiheitskämpfer der 1960er nicht gilt, muss thematisiert werden. Italienischer Nationalismus wird bewusst provokativ in Bozen ausgelebt, etwa bei Fußballspielen. Auch wenn dabei Gesetze übertreten werden, handelt die Polizei nicht. Auch die Toponomastikfrage  wurde nie gelöst. Ein Versuch, die faschistischen Dekrete der 1920er zu beseitigen, scheiterte im November 2009: Ganz im Gegenteil wurde dann bei einer gesetzlichen Neuregelung die beabsichtigte Italianisierung festgeschrieben. Reaktionen der Politik blieben weitgehend aus.

Die Autonomie ist nicht geeignet, die deutsche Volksgruppe zu erhalten. Dies sieht man auch im Vergleich mit anderen Volksgruppen in Europa.

Italien ist wirtschaftlich am Boden – zu glauben diese negative Entwicklung werde keine Auswirkungen auf Süd-Tirol haben, ist eine Illusion. Insbesondere die Folgen der Überschuldung werden auch die Süd-Tiroler zu tragen haben.

Deswegen hat sich trotz aller Anfeindungen eine neue Selbstbestimmungs-Bewegung entwickelt. Die Doppelstaatsbürgerschaft ist der erste Schritt auf einem neuen Weg, der dann nicht mehr gestoppt werden kann. Die weiteren Entwicklungen werden dann ihre Eigendynamik haben. Die Unterstützung Österreichs ist dabei unumgänglich. Wenn in den nächsten 10 bis 15 Jahren keine Lösung gefunden werden kann, wird Süd-Tirol dasselbe Schicksal wie das Elsass und das Aosta-Tal erleiden.

Union für Süd Tirol – LTAbg. Andreas Pöder „Selbstbestimmung als Weg zum friedlichen Zusammenleben in Südtirol“

Die Doppelstaatsbürgerschaft wirkt identitätsstiftend, gerade für die Jugend. Diese Initiative ist daher ein wichtiger Schritt für eine weitere Annäherung der Landesteile. Die verschiedenen Zwänge der Süd-Tiroler Politik machen den weiteren Weg los von Rom aber sehr schwierig. Diverse Initiativen werden von der SVP immer wieder abgelehnt. Dennoch werden für die Gestaltung einer gedeihlichen Zukunft weitere Schritte erforderlich sein.

In der Selbstbestimmungsdiskussion werden immer wieder zahlreiche „Gegenargumente“ angeführt. Eine der Grundlügen ist z.B. jene, die Selbstbestimmungsdiskussion zerstöre das „friedliche Zusammenleben“ der Volksgruppen. Tatsache ist, dass bereits jetzt Unfrieden herrscht, hauptsächlich wegen des politisch bewusst geschürten Nationalismus der angesiedelten Italiener. Mangels eigener Verwurzelung klammern sich die Italiener an faschistische Relikte und erfundene Ortsnamen. Friedliches Zusammenleben kann aber keine Einbahnstraße sein. Ein selbstbestimmtes Süd-Tirol würde tatsächlich auch die Lebensqualität der Italiener verbessern und Zwänge auch für sie beseitigen. Die Italiener müssen sich von ihrer Rolle als Hüter der Italianita lösen. Erst  dann können sich die Volksgruppen auf Augenhöhe begegnen und bei Bewahrung ihrer eigenen Identität gemeinsam die Zukunft des Landes weiterentwickeln.

Eine andere Grundlüge ist jene, dass es keine Grenze gäbe: schon allein die Rechtssysteme Österreichs bzw. Italiens und die Behördenzuständigkeit schaffen Grenzen. Auch die „Modellautonomie“ ist eine Lüge – dazu fehlen zu viele Zuständigkeiten. Die weitere Grundlüge, die Süd-Tiroler wollten nicht weg von Italien, wird durch die von der Jugend getragene Freiheitsbewegung der letzten Jahre eindrucksvoll widerlegt. Auch dass Österreich Süd-Tirol nicht wolle, ist eine Grundlüge: Es gibt auch in Österreich eine Pro-Süd-Tirol-Bewegung.

Wir sehen unsere Zukunft losgelöst von Rom: Wir müssen uns aus dem Sumpf dieses Italien befreien und lassen  uns nicht von der Schein-Autonomie blenden. Wir dürfen und werden uns von den Grundlügen der Süd-Tirol-Politik nicht aufhalten lassen.

BM a.D. Dr. Harald Ofner „Brüssel und die Volksgruppen in Europa, Lissabon Vertrag – EU-Regio“

In der EU befinden wir uns in einem System, das weder Minderheiten- noch Deutschfreundlich ist. Insofern ist von dieser Seite nichts zu erwarten. An der Spitze der ablehnenden Kräfte stehen dabei Spanien und Frankreich. Von der BRD ist aus politischen Gründen nichts zu erwarten.

Einzig das Verbot der Diskriminierung in der EU-Menschenrechts-Charta wäre eine Rechtsgrundlage, die allerdings von politischer Seite falsch ausgelegt wird: So wird behauptet, die Volksgruppe dürfe nicht diskriminieren, tatsächlich aber muss Sinn dieser Bestimmung sein, dass die Volksgruppe nicht diskriminiert werden kann. Zudem ist es Tatsache, dass es von dieser kargen Bestimmung noch Ausnahmen für bestimmte Staaten (Tschechien, Polen, Vereinigtes Königreich) gibt.  Dass sich die „Wertegemeinschaft“ dies bieten lässt, ist beschämend.

Auch die „Regionen“ in Europa sind fragwürdig: Sie bringen den Betroffenen nichts, dienen aber der Aushöhlung der Nationalstaaten. Die geplanten multi-ethnischen Konstrukte dienen vor allem der Schwächung Deutschlands und Österreichs und haben zudem bis dato keinen rechtlichen Status.

Eine Anrufung rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof) birgt Risiken mit sich. Auch eine Abstimmung im Nationalrat wäre ein Risiko. Man könnte diese, wenn sie scheitert, als einen negativen Offenbarungseid auslegen. Sinnvolle Möglichkeiten, das Selbstbestimmungsrecht geltend zu machen, sind folgende:

Die Diskussion über das Thema muss in Gang gehalten werden, insbesondere in Süd-Tirol selbst. Es braucht ständigen Druck von unten.

Eine Doppelstaatsbürgerschaft macht nur dann Sinn, wenn sie den Süd-Tirolern automatisch verliehen wird (nicht auf Antrag). Außerdem ist eine Umsetzung rechtlich aufwändig und erfordert diese die Klärung einer ganzen Reihe von Fragen.

Der erste Schritt auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft wäre eine rechtliche Gleichstellung der Süd-Tiroler mit Österreichern in einem Staatsakt.

Themen-Schwerpunkte für die Zukunft

1) Weiterentwicklung der Autonomie

2) Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung

3) Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Vertreter der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol

4) Gleichstellung der österreichischen und Vertreter der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol

5) Verstärkter Einsatz zum Schutz der deutschen Muttersprache

6) Kampf gegen die faschistischen Relikte in Südtirol

7) Entwicklung der Idee eines „Freistaat Südtirol“

8) Aufklärungsarbeit bei der österreichischen Bevölkerung und das
Setzen von Initiativen zum Thema Südtirol mit Unterstützung der gegründeten „Plattform zur Erreichung der Tiroler Landeseinheit“

9) Begnadigung der Südtirol-Aktivisten

10) Wettbewerb für eine Südtiroler Landeshymne

Überparteiliche Plattform „Landes-Einheit Tirols“

Gründung: 18. Februar 2010-02-14 Hall/T./Gnadenwald

Manifest zur Landeseinheit

Im Tiroler Gedenkjahr 1810 – 2010 zum 200. Todestag Andreas Hofers in Mantua

Über die Selbstbestimmung Südtirols zur Eigenständigkeit und weiter zur Tiroler Landeseinheit

Der Todestag von Andreas Hofer jährt sich am 20. Februar 2010 zum 200. Mal.

Im Gedenkjahr 2009 – 1810 gedenkt ganz Tirol gemeinsam der die nachfolgenden Generationen mit wuchtiger Dominanz prägenden Ereignisse vor 200 Jahren.

Die herausragenden Persönlichkeiten der Tiroler Erhebung von 1809, ihre Taten und ihre Gesinnung, waren späteren Generationen Vorbild und gaben ihnen die Kraft zur heldenhaften Landesverteidigung im Ersten Weltkrieg, zur Selbstbehauptung gegen Faschismus und Entnationalisierung und zum erfolgreichen Widerstand gegen die Fortführung faschistischer Politik nach dem Zweiten Weltkrieg.

Sinn eines solchen Gedenkjahres muss es sein, dass auch wir uns jener Tugenden des Mutes, der Geradlinigkeit, der Treue zum Glauben und zur eigenen Tradition und der Liebe zur Heimat besinnen und daraus die Kraft zu gegenwärtigem und zukunftsbezogenem Handeln gewinnen.

Der Weg in die Zukunft

Die Betrachtung der Vergangenheit mag lehrreich und wichtig sein. Noch wichtiger ist aber der Weg in die Zukunft. Wir sollen daher das Gedenkjahr zum Anlass nehmen, um uns über den zukünftigen Weg Tirols ernsthafte Gedanken zu machen.

Ziel muss es sein, die getrennten Tiroler Landesteile von Kufstein bis zur Salurner Klause wieder zusammenzuführen.

Nur dadurch kann auf Dauer einer Entfremdung zwischen den Landesteilen entgegen gewirkt und die Einheit von Sprache, Kultur und Tradition bewahrt werden.

Dabei sollten wir auch auf unsere ladinischen Landsleute in jenen Landesteilen Tirols nicht vergessen, die von dem faschistischen Regime von Südtirol abgetrennt und der Provinz Belluno zugeschlagen worden waren. Einige dieser abgetrennten Gemeinden haben in jüngster Zeit Abstimmungen durchgeführt, in welchen jeweils eine eindeutige Mehrheit die Rückkehr zu Tirol verlangt hat.

Das Streben nach Landeseinheit ist nicht gegen Italien gerichtet

Das Streben nach Landeseinheit Tirols ist nicht gegen Italien gerichtet, gegen einen Staat, der die patriotische Gesinnung der Vorkämpfer des italienischen Risorgimento – der Einigungsbewegung Italiens im 19. Jahrhundert – den Schulkindern in ganz Italien im Schulunterricht als leuchtendes Beispiel der Vaterlandsliebe und hoher Sittlichkeit und Menschlichkeit nahe bringt. Auch wir vertreten in Bezug auf Tirol keine andere Gesinnung und erwarten uns von Italien, dass diese respektiert wird. In einem vereinten Europa entspricht es wohl der viel zitierten europäischen Gesinnung, wenn auch Rom sich von den engen Vorstellungen des Nationalstaates des Zuschnittes des 19. Jahrhunderts löst und Südtirol auf seinem Weg in die Eigenverantwortlichkeit keine Hindernisse in den Weg legt.

Zurückweisung von Behauptungen

Wir weisen die stereotyp wiederholte Behauptung einer Reihe von österreichischen und Südtiroler Politikern zurück, wonach durch das Wegfallen der Grenzkontrolle am Brenner, der Einführung des EURO und der gemeinsamen Mitgliedschaft in der EU die Tiroler Landeseinheit bereits erreicht sei.

Hier wird bewusst verschleiert, dass die Tiroler heute in zwei verschiedenen Rechtssystemen und politischen Systemen leben müssen und dass auch die autonome Zukunft des Landes rechtlich nicht abgesichert ist.

Die intellektuell nicht nachvollziehbare Behauptung einer bereits vollzogenen Tiroler Landeseinheit soll offenbar dazu dienen, den Gedanken der Landeseinheit Tirols geistig zu begraben und sich zukünftiger Verpflichtung zur Ausübung der österreichischen Schutzrolle zu entziehen.

Ziele der Plattform „Landes-Einheit Tirols“

Der Tiroler Landesfestzug des Jahres 2009 mit seinen unübersehbaren Forderungen der Südtiroler Festzugsteilnehmer nach Selbstbestimmung seinen Bekundungen des Wunsches nach Landeseinheit sowie die begeisterte Aufnahme dieser Manifestationen durch mehr als 70.000 Tiroler Zuseher haben gezeigt, dass entgegen aller Zweckpropaganda bestimmter Politiker und der ihnen nahe stehenden Medien der Stolz der Tiroler auf ihre Geschichte und ihre Eigenart ungebrochen und der Wunsch nach Landeseinheit gegenwärtig ist.

Die Gründer der Plattform „Landes-Einheit Tirols“ teilen diese Gesinnung und streben folgende Ziele an:

* Schutz und weiterer Ausbau der Südtirol- Autonomie als Übergangslösung.

* Aufnahme der Schutzmachtrolle in die österreichische Bundesverfassung, um einerseits erstmals eine rechtliche Verpflichtung zum Schutz Österreichs gegenüber der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol zu gewährleisten und andererseits künftige Bundesregierungen nicht aus der Verpflichtung zu entlassen, Südtirols Autonomierechte vor Aushöhlung und Abschaffung zu bewahren.

* Stetige wachsame Ausübung der Schutzrolle durch Österreich, auch durch die

* Schaffung der Möglichkeit für Südtiroler, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft auch die österreichische annehmen zu können, um die Bindung an das Vaterland Österreich zu verstärken.

* Hilfestellung für Südtirol in allen menschenrechtlichen Anliegen, vor allem auch hinsichtlich der Beseitigung faschistischer Restbestände. Dies betrifft Teile der Gesetzgebung in Italien, bestimmte Aspekte der zentralstaatlichen Kontrolle der Verwaltung in Südtirol und die faschistischen Denkmäler.

* Hilfestellung auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft Südtirols.

* Nach Erreichung der Eigenständigkeit Südtirols, die Zusammenführung der getrennten Landesteile, sofern die Menschen dies wünschen. Die Republik Österreich hat den Südtirolern die Möglichkeit des Beitrittes zur Republik Österreich offen zu halten, ganz im Sinne der Streitbeilegungserklärung 1992

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